Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2025
Beschluss-Nr.: 21/11/2025
1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Schönbach zum 31.12.2018 wird gemäß 88 c Abs. 2 in Verbindung mit § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung bestehend aus der
a) Ergebnisrechnung (Anlage 1) mit
| einem ordentlichen Ergebnis von | -2.926,76 € |
| einem Sonderergebnis von | -1.973,58 € |
| einem Gesamtergebnis von | -4.900,34 € |
| der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital | |
| gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 172.582,85 € |
| der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital | |
| gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 194,08 € |
| einem verbleibenden Gesamtergebnis | 167.876,59 € |
Unter Beachtung der voraussichtlichen Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren wird der maximal verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis und im Sonderergebnis mit insgesamt 172.776,93 € zur Stärkung der Rücklagen in voller Höhe mit dem Basiskapital verrechnet und der Rücklage aus Überschüssen im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 172.582,85 € sowie der Rücklage aus Überschüssen im Sonderergebnis in Höhe von 194,08 € zugeführt. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses (-2.926,76 €) wird durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses per 31.12.2018 (-1.973,58 €) wird durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses gedeckt.
b) Finanzrechnung (Anlage 2) mit
| einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender | |
| Verwaltungstätigkeit | 330.433,69 € |
| einem Zahlungsmittelsaldo aus | |
| Investitionstätigkeit | 19.696,30 € |
| einem Zahlungsmittelsaldo aus | |
| Finanzierungstätigkeit | 169.283,26 € |
| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | -4.267,15 € |
| einer Veränderung des Finanzmittelbestandes von | 515.146,10 € |
c) Vermögensrechnung (Anlage 3) mit
| einer Bilanzsumme von | 11.065.276,59 € |
festgestellt.
Die Höhe des Basiskapitals und der Rücklagen können der Vermögensrechnung (Anlage 3) entnommen werden.
2. Der Bericht der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 30.09.2025 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Gemeinde Schönbach (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss-Nr.: 22/11/2025
Der Gemeinderat Schönbach stimmt der Beauftragung der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 einschließlich Kassenprüfung der Gemeinde Schönbach gemäß § 104 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 SächsGemO zu.